ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Führungen-Hamburg

Stand: 26.04.2018

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und Führungen-Hamburg, vertreten durch Melanie Vetter. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen im Rahmen von Stadtführungen, Rundgängen, Stadtrundfahrten und Veranstaltungen jeglicher Art für Verbraucher, Unternehmer und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Der Einbeziehung Ihrer eigenen Vertragsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn wir haben ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen Ihrerseits, die Leistung an Sie vorbehaltlos ausführen. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistungen durch Sie als Anerkennung dieser AGB.

1.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der Gesetze und Übereinkommen des internationalen Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

1.4. Sollten aus irgendeinem Grund einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1 Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per E-Mail oder über Internet erfolgen kann, bietet der Vertragspartner (im Folgenden „Kunde“ genannt) Melanie Vetter (im Folgenden auch „Veranstalter“ genannt), den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und dieser AGBs verbindlich an.

2.2 Der Vertrag kommt durch Bestätigung seitens des Veranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form, wird aber im Regelfall schriftlich oder mündlich erfolgen.

2.3 Bei mündlicher Anmeldung erfolgt die Anerkenntnis dieser AGB, soweit nicht aus dem Angebot Veranstalters bekannt, entweder durch persönliche Kenntnisnahme des vorgelegten Exemplars vor Ort bzw. nach ausdrücklichem Verzicht auf vorherige Kenntnisnahme und Ihrem Einverständnis der Nachreichung.

2.4. Der Gast bzw. der Gruppenauftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Melanie Vetter wird dem Gast bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer mitteilen.

3. Leistungsbeschreibung

Die gebuchten Angebote beziehen sich auf Stadtführungen, Themenrundgänge und erweiterte Touren die öffentlich vom Veranstalter ausgeschrieben sind. Ergänzend dazu, werden auch geschlossenen Gruppenführungen angeboten, die individuell zu einem speziellen Termin vom Kunden in Auftrag gegeben werden, zum Beispiel für Firmenevents, privater Anlässe oder Klassenfahrten. Diese Angebote bedürfen der Anmeldung als geschlossene Veranstaltung.

3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich grundsätzlich aus der Leistungsbeschreibung seitens des Veranstalters sowie den gegebenenfalls darüber hinaus getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

3.2 Der Veranstalter behält sich vor, bei bestimmten Veranstaltungen eine Mindestteilnehmerzahl zur Bedingung zu machen oder einen Mindestpreis.

3.3 Für vorvertragliche Leistungen kann eine aufwandsabhängige Bearbeitungspauschale erhoben werden, die im Falle des Zustandekommens des Vertrages auf den vereinbarten Preis angerechnet wird.

3.4 Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:

3.4.1 Die Beaufsichtigung von Gästen, insbesondere von Kindern, Schulklassen, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen;

3.4.2 Die Beaufsichtigung und Haftung von Sachen, die der Kunde oder einer seiner Gäste zu einer Veranstaltung mitbringt.

3.5 Die maximale Teilnehmerzahl pro Gästeführer beträgt bei Stadtführungen 25 Personen (auch bei kombinierten Busrundfahrten/Fußführungen).

3.5.1. Überschreitet die Zahl der zur Führung erscheinenden Teilnehmer eine vereinbarte Zahl oder, ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung, die Zahl von 25 Personen pro Gästeführer, so ist Melanie Vetter berechtigt, einen weiteren Gästeführer hinzuzuziehen. Dieser weitere Gästeführer ist unabhängig davon, um wie viele Personen die vereinbarte Teilnehmerzahl überschritten wurde, entsprechend den gültigen Vergütungssätzen vollständig zu vergüten. Es liegt im Ermessen des ursprünglichen und des hinzugezogenen Gästeführers, die Gruppe aufzuteilen. Kann bei Überschreitung der vereinbarten Personenzahl ein weiterer Gästeführer nicht gefunden werden, so hat Melanie Vetter einen Vergütungsanspruch in Höhe des zweifachen Satzes gemäß der geltenden Vergütungsregelung.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist nach Erhalt der Rechnung per Post, E-Mail oder Fax sofort fällig und spätestens bei Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu bezahlen. Wurden die Teilnahmegebühren nicht bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt, sind wir berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen.

4.2 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung veröffentlichten Preise. Alle Preise von Veranstaltungen, welche sich an Verbraucher richten, verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Angeboten für gewerbliche Kunden ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in unseren angegebenen Preisen eingeschlossen.

4.3 Etwaige Eintrittsgelder, Parkgebühren, Beförderungskosten, Verpflegungskosten sind nicht im Preis enthalten und werden direkt vor Ort vom Kunden selbst bezahlt. Abweichungen von dieser Regelung müssen schriftlich vereinbart werden.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bereits gezahlte Vorleistungen wie Eintrittstickets für die Elbphilharmonie (diese kosten für Touranbieter neuerdings 5,00€ p.P.) werden dennoch in Rechnung gestellt. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und muss vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Veranstaltung nicht teil, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Die Rücktrittkonditionen betragen:

5.1.1 Bei Einzelpersonen:

  • Bei einem Rücktritt unter 48 Stunden (2 Tage) vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises. (Nicht eingeschlossen sind hier bereits bezahlte Vorleistungen wie Eintrittstickets für die Elbphilharmonie (diese kosten für Touranbieter neuerdings 5,00€ p.P.) diese werden dennoch in Rechnung gestellt).

5.1.2 Bei Gruppenführungen (beauftragt):

  • von 14 Tage bis 3 Tage vor Leistungserbringung: 50 %
  • bis 3 Tage (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen: 100 % des jeweiligen Rechnungsbetrages
  • (Nicht eingeschlossen sind hier bereits bezahlte Vorleistungen wie Eintrittstickets für die Elbphilharmonie (diese kosten für Touranbieter neuerdings 5,00€ p.P.) diese werden dennoch in Rechnung gestellt).

6. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, in folgenden Fällen vom Vertrag vollständig oder teilweise zurückzutreten, auch kurzfristig und vor Ort.

6.1 Bei Einwirkung höherer Gewalt.

6.2 Bei akuter Erkrankung oder Nichterscheinen des Gästeführers.

6.3 Wenn ein Kunde oder Teilnehmer/innen der Gruppe die Durchführung der Leistung, ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört.

6.4 Wenn ein Kunde oder einzelne Teilnehmer/innen sich vertragswidrig verhalten bzw. Sicherheitshinweise grob fahrlässig missachten.

6.5 Wenn ein Kunde aufgrund Fehleinschätzung den Programmanforderungen nicht gewachsen sind.

6.6 Wir behalten uns vor, eine Veranstaltungsbuchung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren vollständig zurückerstattet.

7. Verspätungen bei Gruppen

7.1 Bei einer Verspätung der Gruppe wartet der Gästeführer bis zu 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe bis danach nicht, verlässt der Gästeführer den Treffpunkt und der vereinbarte Rechnungsbetrag wird zu 100 % berechnet.

7.2 Erscheint die Gruppe mit Ankündigung verspätet am Treffpunkt wird die Führung entsprechend verkürzt durchgeführt; das Honorar ist ungeachtet dessen zu 100% fällig.

7.3 Bei verspätetetem Erscheinen der Gruppe wird der Veranstalter auf Wunsch des Auftraggebers die Führung mit der ursprünglich vereinbarten Dauer durchführen, wenn der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss. In diesem Fall wird eine zusätzliches Pauschale pro angefangener 30 min. von 45€ fällig.

7.4 Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist der komplette Rechnungsbetrag fällig.

8. Änderungsvorbehalt

Der Veranstalter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für Sie nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer, Referenten oder Tour Guide im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

9. Haftung

9.1 Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Gästeführer/Innen, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

9.2 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter empfohlen oder vermittelt werden (z.B. Bahn-, Bus oder Taxiunternehmen, gastronomische Betriebe, Museums- oder Ausstellungsbesuche usw.)

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, vereinbarte, aber zu bemängelnde oder fehlende Leistungen dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

9.4 Eine Haftung seitens des Veranstalters bezieht sich auf die vereinbarten Leistungen und ist für Schäden und Unfällen ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.

9.5 Bei Kinder- und Jugendführungen und Schulklassen übernimmt grundsätzlich weder Veranstalter noch der Gästeführer die Aufsichtspflicht. Das Begleitpersonal muss vom Kunden gestellt werden.

10. Zugänglichkeit örtlicher Sehenswürdigkeiten und deren Sonderregelungen

10.1. Melanie Vetter hat keinen Einfluss auf Einlasszeiten örtlicher Sehenswürdigkeiten. Die in der Melanie Vetter-Auftragsbestätigung genannte Uhrzeit gilt daher lediglich für den Führungsbeginn. Sie garantiert NICHT den Einlass zu einer Sehenswürdigkeit zum genannten Zeitpunkt.

10.2. Des Weiteren hat Melanie Vetter keinen Einfluss auf die generelle Zugänglichkeit von Museen und öffentlichen Gebäuden, insbesondere Kirchen an Sonn- und Feiertagen (bspw. Schließung wg. Gottesdiensten, Sonderveranstaltungen etc.).

11. Gerichtsstand

11.1 Der Kunde kann Klagen gegen den Veranstalter nur an dessen allgemeinem Gerichtsstand erheben, also Hamburg.

11.2 Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts oder hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand für Klagen des Veranstalters dessen Geschäftssitz, also Hamburg.

12. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrages insgesamt zur Folge.